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Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Innsbruck Tourismus Online-Bild-Archiv (ITOBA)

I. Allgemeines
  1. Der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (Innsbruck Tourismus) hat ein Online-Bild-Archiv eingerichtet, welches der Zurverfügungstellung von Bildern mittels einer Internetdatenbank dient. Die heruntergeladenen Bilddateien können vorbehaltlich der Regelungen in Punkt IV. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen frei genutzt werden.
  2. Als Nutzung im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt auch jede Form der Veröffentlichung des Bildmaterials oder eines Teiles davon. Als Nutzung gelten weiters Layout, Kopie, Projektion, Reproduktion, Abdruck, Einscannen und Speicherung des Bildmaterials in elektronischen Datenträgern, auch dann wenn es sich nur um Bildteile handelt.
  3. Die Nutzung des Innsbruck Tourismus Online-Bild-Archiv (ITOBA) erfolgt ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allfälligen abweichenden Geschäftsbedingungen des Benutzers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  4. Der Benutzer des ITOBA erklärt ausdrücklich, dass er diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt. Benutzer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeder, der sich durch die Registrierung Zugang zum ITOBA verschafft, gleichgültig ob er Bilder aus diesem herunterlädt oder nicht.
  5. Die Nutzung der im ITOBA gespeicherten Bilddateien ist unentgeltlich.
  6. Per Download heruntergeladenes, digital übermitteltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Urhebers bzw. von Innsbruck Tourismus.
II. Internet-Datenbank
  1. Für den Zugang zum ITOBA muss sich jeder Besucher zuvor online registrieren. Nach erfolgter Registrierung erhält der Benutzer automatisiert per e-mail einen Benutzernamen und ein Passwort. Im ITOBA kann sich der Benutzer die Bilder anschauen und die gewünschten Bilder nach Bekanntgabe des Nutzungszwecks herunterladen.
  2. Die Daten für die Zugangsberechtigung sind vom Benutzer vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Sollten die Zugangsdaten durch Verschulden des Benutzers missbraucht werden, so haftet dieser für eventuell entstandene Schäden.
  3. Der Benutzer hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des ITOBA, es bleibt Innsbruck Tourismus jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu erweitern. Die benötigte Internet-Browser-Software hat sich der Benutzer selbst zu beschaffen. Der Benutzer trägt die Kosten, die beim Download an Provider- und Telekommunikationsgebühren entstehen, selbst.
  4. Die sich im ITOBA befindlichen Bilddateien können nur im Größenformat A5 heruntergeladen werden. Sollte ein Benutzer ein Bild im Größenformat A4 oder A3 benötigen, wird Innsbruck Tourismus unverbindlich und auf jederzeitigen Widerruf auf schriftliche Bestellung des Benutzers entweder selbst oder durch einen Dritten die jeweiligen Bilddateien im gewünschten Größenformat auf Compact Disc abspeichern sowie diese Compact Disc dem Benutzer übermitteln. Innsbruck Tourismus übernimmt keinerlei Haftung für einen durch sein Tätigwerden oder das Tätigwerden des beauftragten Dritten allenfalls entstehenden Schaden oder für die Nichtausführung der Bestellung.
  5. Innsbruck Tourismus trifft keine Verpflichtung, die Bilddateien durch Abspeicherung auf einer Compact Disc oder auf andere Weise in einem anderen Größenformat als A5 anzubieten bzw. eine Bestellung von Bildern im Größenformat A4 oder A3 anzunehmen oder einer Bestellung durch Beauftragung eines Dritten Folge zu leisten. Die Nutzung der gemäß Absatz (4) dieses Vertragspunktes auf Compact Disc abgespeicherten Bilddateien unterliegt denselben Nutzungsbedingungen wie heruntergeladene Bilder, insbesondere den in Punkt IV. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Nutzungsbeschränkungen.
  6. Der Benutzer hat bei einer Bestellung von Bildern auf Compact Disc für sämtliche Kosten (insbesondere Transport- und Herstellkosten) aufzukommen, die entweder Innsbruck Tourismus selbst oder dem von Innsbruck Tourismus beauftragten Dritten durch die im Absatz (4) dieses Vertragspunktes angeführten Leistungen entstehen. Diese Kosten hat der Benutzer binnen sieben Tagen ab Erhalt der Compact Disc sowie der diesbezüglichen Rechnung zu bezahlen. Für den Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % vereinbart. Die Einräumung des Nutzungrechts an den auf Compact Disc abgespeicherten Bildern ist unentgeltlich und fließt daher nicht in die Kosten ein.
III. Haftung
  1. Für Fehler und Defekte an Hard- und Software, die bei der Online-Recherche, Datenübermittlung oder Nutzung des ITOBA entstehen oder für sonstige Schäden, insbesondere auch solche, die bei der Verwendung der vom Dritten zur Abspeicherung von Bilddateien benutzten Compact Discs entstehen, übernimmt Innsbruck Tourismus keinerlei Haftung.
  2. Des weiteren übernimmt Innsbruck Tourismus keine Haftung für die Eignung eines Bildes oder der Datenmenge eines Bildes für den vom Benutzer verfolgten Zweck. Innsbruck Tourismus stellt das Online-Bild-Archiv so zur Verfügung, wie es ist, also mit allen eventuellen Fehlern.
  3. Innsbruck Tourismus kann nicht garantieren, dass die zur Verfügung gestellten Internetseiten, die sich im ITOBA befindlichen Bilddateien sowie die gemäß Punkt II. Absatz (4) übermittelten Compact Discs frei von Viren, unautorisierten Programm-, Java- oder Quellcodes oder eventuellen anderen funktions- oder geschäftsstörenden Teilen bzw. Komponenten sind.
  4. Der Benutzer haftet für jede diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende sowie für jede sonstige missbräuchliche bzw. rechtswidrige Nutzung des ITOBA und den dort zur Verfügung gestellten Bildern. Sollte der Benutzer das ITOBA oder die Bilder dennoch in einer unzulässigen Art und Weise nutzen, so verpflichtet er sich, Innsbruck Tourismus für allfällige dadurch entstehende Schäden in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten. Weiters wird er Innsbruck Tourismus überhaupt schad- und klaglos halten, soweit aus der Nutzung – auch einer erlaubten – Ansprüche an Innsbruck Tourismus herangetragen werden.
IV. Nutzungsbeschränkung
  1. Der Benutzer hat bei der Registrierung seinen Namen, seine Postanschrift und seine e-mail Adresse anzugeben . Erst nach Registrierung erhält der Benutzer Zugang zum ITOBA.
  2. Bevor der Benutzer die Bilder herunterladen kann, muss er jedoch Art, Umfang und Verbreitung der beabsichtigten Nutzung bekanntgeben (Nutzungszweck). Erst danach erfolgt die Freischaltung zum Herunterladen der gewählten Bilder.
  3. Die Registrierung und die Freischaltung für das Herunterladen erfolgt automatisiert, weshalb die in Absatz (1) und (2) dieses Vertragspunktes angegebenen Daten nicht überprüft werden.
  4. Die Nutzung ist nur dann zulässig, wenn alle bei der Registrierung angegebenen Daten richtig und vollständig sind und der vor dem Herunterladen der Bilder angegebene Nutzungszweck mit der tatsächlichen Nutzung durch den Benutzer übereinstimmt und der Nutzungszweck gemäß den folgenden Absätzen dieses Vertragspunktes zulässig ist.
  5. Entsprechen die Angaben des Benutzers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder verfolgt der Benutzer einen unzulässigen Nutzungszweck, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt. Die automatisierte Übermittlung des Benutzernamens und der Passwörter gilt nicht als Zustimmung von Innsbruck Tourismus zu einer den Bestimmungen dieses Vertragspunktes widersprechenden Nutzung. Ebenso gilt das automatisierte Freischalten für das Herunterladen von Bildern, die trotz Angabe eines unzulässigen Nutzungszwecks durch den Benutzer erfolgt, nicht als Zustimmung von Innsbruck Tourismus zu einer den Bestimmungen dieses Vertragspunktes widersprechenden Nutzung.
  6. Die vom Online-Bild-Archiv heruntergeladenen Daten dürfen nicht in einer Art und Weise genutzt werden, die geeignet ist, dem Ruf und dem Ansehen von Innsbruck Tourismus, den touristischen Zielen des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer oder einer sonstigen öffentlichen oder privaten Einrichtung, dessen Rechts- oder Entscheidungsträger direkt oder indirekt Innsbruck Tourismus ist, zu schaden.
  7. Weiters dürfen die vom Online-Bild-Archiv heruntergeladenen Daten nicht direkt zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, d.h. Bilder, die vom ITOBA heruntergeladen werden, dürfen nicht Teil eines dem Verkauf bestimmten Produkts sein (z.B. T-Shirt mit einem Bild des ITOBA). Zulässig ist jedoch die Nutzung zu Werbezwecken (z.B. Bild des ITOBA in einer Werbebroschüre), da hier die Bilder des ITOBA lediglich der Vermarktung eines Produkts dienen, nicht jedoch direkt Teil des dem Verkauf bestimmten Produkts sind (indirekte kommerzielle Nutzung). Im Zweifelsfall ist zuvor die schriftliche Genehmigung von Innsbruck Tourismus zur Nutzung einzuholen.
  8. Jegliche Bearbeitung, insbesondere die Entstellung der Bilder durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Foto-Composing, elektronische Hilfsmittel oder auf sonstige Art und Weise ist nicht gestattet. Weiters ist es nicht gestattet Bildteile zu nutzen. Bilder dürfen daher nur als gesamtes und unbearbeitet genutzt werden. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Benutzer schadenersatzpflichtig.
  9. Ebenso unzulässig sind Bildnutzungen in erotischen, kriminellen oder sonstigen anstößigen Zusammenhängen sowie Bildnutzungen die Minderheiten, ethnische, religiöse oder sonstige Gruppen verunglimpfen oder die geeignet sind, Mitglieder dieser Gruppen in ihren Gefühlen oder Anschauungen zu verletzen. Weiters dürfen in keinem Fall Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen negativ berührt oder beeinträchtigt werden.
  10. Eine Nutzung zu journalistischen Zwecken ist unbeschadet der vorstehenden Absätze (6), (8) und (9) zulässig. Der Benutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Presserates (Pressecodex) verpflichtet.
  11. Für den Fall einer entgegen den vorstehend angeführten Absätzen dieses Vertragspunktes unzulässigen Nutzung der Bilder des ITOBA hat der Benutzer in jedem Einzelfall binnen 14 Tagen ab Aufforderung eine Konventionalstrafe von € 3.000,- (in Worten: Euro dreitausend), wertgesichert nach dem VPI 2000, (Basismonat Oktober 2003) an Innsbruck Tourismus zu bezahlen. Ein darüber hinausgehender Schaden kann von Innsbruck Tourismus ebenso wie Unterlassung der Nutzung geltend gemacht werden. Jeglicher Gewinn, den ein Benutzer durch eine gemäß Punkt IV. Absatz (4) unzulässige direkte kommerzielle Nutzung erzielt hat, ist an Innsbruck Tourismus abzuführen. Der Benutzer ist in diesem Fall Innsbruck Tourismus gegenüber zur Rechnungslegung aus diesen Geschäften verpflichtet.
V. Verwertungs- und Urheberrechte
  1. Alle Bilder des ITOBA sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bilder, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst (Logos, Panoramagrafiken usw). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Benutzer. Die Bilder werden vo Innsbruck Tourismus nur zur Nutzung gemäß dem bei der Registrierung angegebenen zulässigen Nutzungszweck zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Nutzung sofort von sämtlichen Datenspeichern zu entfernen.
  2. Die Archivierung oder die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist nicht gestattet.
  3. Der Benutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Betextung.
VI. Urheberrechtliche Kennzeichnung
  1. Innsbruck Tourismus verlangt ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk (Quellennachweis), und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Benutzer hat Innsbruck Tourismus von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Als Urhebervermerk gilt "Innsbruck Tourismus".
  2. Absatz (1) gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
  3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des österreichischen Urheberrechtsgesetzes.
  4. Von jeder Veröffentlichung im Druck ist ein vollständiges Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Hierbei ist genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle benutzt wurde.
VII. Gerichtsstand, Sonstiges
  1. Nebenabreden zu diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen, für eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Für sämtliche, sich aus der Nutzung des ITOBA, ergebenden Streitigkeiten wird die Anwendbarkeit materiellen österreichischen Rechts vereinbart. Auch bei der Nutzung des ITOBA durch ausländische Benutzer gilt die Anwendung des österreichischen Rechts als vereinbart.
  3. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einer auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Nutzung des ITOBA wird das für 6020 Innsbruck jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart. Innsbruck Tourismus kann jedoch den Benutzer an einem anderen in- oder ausländischen Gerichtsstand belangen.
  4. Sofern eine Bestimmung der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist, verpflichten sich Innsbruck Tourismus und der Benutzer hiermit ausdrücklich, rechtswirksame Bestimmungen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommen, zu vereinbaren. Die Wirksamkeit sämtlicher übrigen Bestimmungen wird durch die unwirksame Bestimmung nicht berührt.
  5. Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen auf allfällige Rechtsnachfolger von Innsbruck Tourismus über.
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